Muss man als Chef ein Arschloch sein ?!

Kategorien: F.Nord

Diese Frage stelle ich mir seit einigen Wochen. Grund hierfür liegt in einer einfachen Sachlage.
Der Angestellte, nennen wir ihn mal „Frank Nord“ hat eine Tochter. Diese möchte (möchte er nicht nur sondern muss er auch) er morgens zum Kindergarten bringen da seine Frau bereits gegen 6:00Uhr morgens das Haus verlässt. Hiermit scheidet diese aus für die morgendliche Kindergarten-Prozedur. Zu Anfang wollte Herr F.Nord lediglich die Erlaubniss haben, das er mit dem Firmenwagen seine Tochter morgens auf dem Weg zum ersten Kunden am Kindergarten „abladen“ kann (abladen im freundlichen Sinne). Diese Genehmigung würde Herrn F.Nord morgens, aber auch nachmittags ca. je eine halbe Stunde sparen, womit er dann einen „ganz“ normalen Arbeitstag verbringen könnte.

Da kommt aber der Arbeitgeber ins Spiel. Dieser ist der Meinung das das Befördern von Betriebsfremden Personen versicherungstechnisch nicht abgesichert sei und damit nicht genehmigt werden könnte. Auch nach Zusage durch Herrn F.Nord diese ggf. anfallenden Kosten selbst zu tragen, ergab kein Erfolg.

Daraus lies sich leider nur ein Fazit ziehen, Teilzeit! Sowie die „Absage“ bzgl. der „Kinder Beförderung“ schriftlich einging, wurde umgehend der schriftliche Antrag auf Teilzeit mit konkreten Arbeitszeiten gestellt. Sachlich korrekt und ohne viel drum herum ging dieser umgehend an die Personalabteilung, nach Anraten durch den Betriebsrate und Gewerkschaft.

Erstaunlicherweise befand sich binnen wenigen Tagen eine Antwortschreiben im Briefkasten des Herrn F.Nord. Sachlich zusammen gefasst stand in diesem Schreiben „nicht genehmigt aufgrund organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen…zu dem muss der Antrag 3 Monate vor Antritt der Teilzeit gestellt werden“.

Mit diesem Schlusssatz hat sich Herr F.Nird nach Rücksprache mit der Gewerkschaft dazu verpflichtet gefühlt einen sachlich und rechtsicheren neuen Antrag auf Teilzeit zu stellen. Nun war der Teilzeitbeginn nicht mehr der 1.10.2009 sondern der 1.1.2010. Alles korrekt umformuliert und gleich noch mal auf den Senden Button geklickt.

Diesmal dauerte es eine, wir sagen mal halbe Ewigkeit, im Vergleich zum letzten Schreiben. Die nach ca. 3 Wochen gestellte „Statusanfrage“ an die hiesige Personalabteilung/Personalchef kam in einem etwas unfreundlichem aber sachlichem Ton zurück. Der Tenor war in dieser kurzen Mail „was Herr F.Nord denn überhaupt will“ und ob ihm die heikle Situation der Firma nicht bekannt ist (Insolvenz). Sicherlich ist Herrn F.Nord diese heikle Situation durchaus bekannt gewesen, er war es schliesslich der sich selber um den Antrag für/auf Insolvenzgeld gekümmert hatte.
Vermutlich ist der hiesige Personalchef ledig und hat keine Familie oder verdient genügend von dem wovon Herr F.Nord zu wenig verdient, sodass der Personalchef seine Frau in Ruhe zu hause ihre Dinge machen lassen kann und ggf doch auf das eigene Kind aufpassen lassen kann.

Genug spekuliert!

Herr F.Nord ist die aktuelle insolvente Lage durchaus bekannt, ihm ist aber auch die Lage bekannt, mit welcher er sich jeden morgen auseinander setzen muss, nämlich der das er seine Tochter zum Kindergarten bringen muss. Eine Arbeitszeitreduzierung von Frau Nord kommt aufgrund der insolventen Lage des Arbeitsgebers von Herrn F.Nords nicht in Frage, Pokern macht Spass, aber bitte nur im Casino.

Die folgenden Wochen/Monate sind durchaus sehr stressig, da Herr F.Nord immer mit dem Gedanken im Hinterkopf arbeiten geht, klappt das alles mit dem Abholen aus dem Kindergarten usw…

Nach ca. 4-5Wochen erreichte Herrn F.Nord dann das 2. Schreiben mit den Worten „…nicht statt gegeben“. Fazit hier war, auf zur Gewerkschaft!
Anfang November gab es dann ein Telefonat mit einem sogenannten Aussendienstleiter, nennen wir diesen hier einmal H.Och. Dieser rief Herrn F.Nord an einem vormittag an und erkundigte sich nach seinem „Problem“. Herr F.Nord war kurzzeitig begeistert das sich überhaupt mal jemand aus der OBEREN ETAGE melden würde, da er bis dato davon ausgegangen warm das die Kommunikation eindeutig eine Einbahnstrasse ist, zumindest auf dieser Ebene. Das Klima veränderte sich ziemlich schnell in diesem Telefonat, da der zu anfangs „relativ“ freundliche Aussendienstleiter Herr H.Och sich zu einem Monster entwickelte, er handelte nicht mehr menschlich, sondern agierte wie ein Gesetzbuch, konterte direkt mit Paragraphen, welche für die Entscheidung der Firma plädiere, nämlich die organisatorischen und wirtschaftlichen Gründe. Schnell wurde Herrn F.Nord klar, das ist hier echt eine Sackgasse. Zum Schluss war Herr H.Och doch noch so freundlich und gab Herrn F.Nord den entscheidenen Tip, sein Recht doch einzuklagen.
Was Herr H.Och nicht wusste, Herr F.Nord hatte zu diesem Zeitpunkt schon längst einen Termin bei der Gewerkschaft. Herr F.Nord beendete das Gespräch mit den Worten, aber sicher werde ich mein Recht einklagen, denn soziale zwischenmenschliche Konversationen gibts es hier in diesem Unternehmen schon lange nicht mehr. Das sich der ein oder andere wie ein riesen Arschloch benimmt, hat sich Herr F.Nord nur schwer verkneifen können.

Der Termin bei der Gewerkschaft verlief relativ unspektakulär, es wurden die „Fakten“ gesammelt und ein wenig Smalltalk gehalten. Parallel dazu fotokopierte die Rechtsanwältin noch die Tätigkeitsnachweise seit Wiederbeginn nach der Elternzeit des Herrn F.Nord. Diese weisen zudem eindeutig nach, das aktuell wenig zu tun ist. Hierfür sprechen auch die 4 stelligen Minuszeiten des Herrn F.Nord.

Im November 2009 wurde dann die Klageschrift an die Insolvenzverwaltung angefertigt. Interessanterweise durfte die Personalabteilung gar nicht auf den Teilzeitantrag von Herrn F.Nord alleine antworten, sondern hätte hier die Zustimmung des damaligen Insolvenzverwalters einholen müssen, per Unterschrift. Da das Unternehmen nicht der Selbstverwaltung unterlag.

Es verging wieder ein Monat, der Monat Dezember. Mitte Dezember wurde Herr F.Nord durch den Betriebsrat darauf aufmerksam gemacht das es Gerichtsurteile gibt zu dem Thema Arbeitszeitbeginn/Fahrtzeit zum ersten Kunden. Praktischerweise wurde hier vom obersten Bundesarbeitsgericht geurteilt, das es nicht rechtens ist das ein Aussendiensttechniker bis zu einer halben Stunde morgens zum Kunden hin fährt und dies als Privatzeit aufschreiben muss, das gleiche gilt auch nachmittags für die Fahrt vom letzten Kunden zur Wohnung des Kundendiensttechnikers. Dieses Urteil hat Herr F.Nord kurzer Hand an die Rechtsanwältin weiter geleitet, mit der Bitte um Prüfung ob Herr F.Nord hier auch „tätig“ werden muss und die bereits angefallenen Zeiten geltend machen kann/muss/sollte. Eine Prüfung durch die Rechtsanwältin ergab, geltend machen.

Mittlerweile ist es Januar 2010, der Termin für die Güteverhandlung bzgl. der Teilzeit rückt näher. Wenige Tage vor diesem Termin wurde wohl der Insolvenzverwalter wach und hat auf das Schreiben aus November 2009 geantwortet, die haben es vermutlich nicht so mit Fristen. Er teilte lapidar mir das er ja nun nicht mehr zuständig sei und Herr F.Nord doch bitte seine Klage an den neuen Firmeninhaber richten möchte. Also Klage zurück gezogen und postwendend die neue Klage eingereicht.

Ein in der Zwischenzeit persönliches Gespräch zwischen Herrn F.Nord und seinem direktem Chef hatte den Inhalt dahingehend das Herr F.Nord ggf auf die Teilzeit verzichten würde, wenn man ihm einen „variablen Arbeitszeitbeginn zwischen 08:00 und 09:00 Uhr bestätigen und genehmigen würde. Dies wurde dann am 19.1.2010 ohne Angabe von Gründen abgelehnt, interassanterweise konnte der „direkte Chef“ von Herrn F.Nord hier keine genaueren Angaben machen, wer denn nun diesen Vorschlag abgelehnt hat. Eigenschutz? Unwissenheit? Oder ist es ihm egal, weil er ggf. Angst um seinen eigenen Job hat?…alles nur Vermutungen.

Nun wartet Herr F.Nord auf den neuen Termin für die Güteverhandlung, in welcher er mittlerweile primär die Teilzeit favorisieren wird und nicht den variablen Arbeitszeitbeginn.
Herr F.Nord ist durch diese Situation ziemlich angespannt und empfindet dieses Vorgehen als absolut Familien feindlich das einem Familienvater hier nicht die Möglichkeit gegeben wird, seiner Pflicht als Vater nach zu kommen.
Herr F.Nord hat soweit nichts zu verlieren und wird die Güteverhandlung durchziehen.

P.S. Die Geltendmachung der An und Abfahrt zum ersten/letzten Kunden steht ja auch noch aus

Dürfen in Deutschland nur Frauen Teilzeit arbeiten?

…es bleibt spannend…

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  • […] Ein Freund von mir hat gerade ziemlich Stress mit seinem Arbeitgeber weil dieser nicht möchte, dass er mit dem Firmenwagen die Tochter zum Kindergarten bringt, aber auch keine Gleitzeit (1h) akzeptieren möchte um das Morgens zu regeln. Nun landet es vorm Arbeitsgericht. Wie kann man so dämlich mit seinen Angestellten umgehen!? Mehr dazu im Nachbarblog. […]


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