Da war ja noch was…die iPad Geschichte…

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Die Sommerferien in NRW sind zu Ende gegangen. Bis zum letzten Ferientag kam keine direkte offizielle Rückmeldung von der Stadt Witten. Ebenso gab es keine Rückmeldung vom Land NRW oder gar von der zuständigen Schulaufsicht in Arnsberg.

Noch in den Ferien habe ich mehrfach an verschiedenen Stellen angefragt wie der Stand der Dinge ist. Speziell beim Bürgermeister Lars König aus Witten. Doch dieser hat anscheinend überhaupt gar kein Interesse sich um das Thema “Digitalisierung der Schulen” zu kümmern. Dies schließe ich daraus da keine Rückmeldung bzw. direkte Antwort/Stellungnahme erfolgte.

Am 15.08.2021 habe ich letztendlich den zuständigen Schulleite des RGW angeschrieben, mit dem Hinweis dass der Bürgermeister der Stadt Witten sich der Sache nicht annimmt, bzw. nicht meldet.

Erst auf diese Mail kam eine Antwort einer städtischen Angestellten, welche mir mitteilte dass Herr König sich entschuldigen lässt, Zitat:

Zunächst jedoch bitte ich, die verspätete Antwort auf Ihre Fragen zu entschuldigen. Zum einen ist dies dem immer noch enorm hohen Pandemie-bedingten Arbeitsaufwand geschuldet, zum anderen ist aber auch noch keine befriedigende und abschließende Antwort möglich.

Es ist höchst unbefriedigend, dass einem einseitig der Druck seitens der Schule gemacht wird die iPdas bis zu einem gewissen Datum kaufen zu müssen (25.05.2021), im Umkehrschluss, jedoch die Schule und der Schulträger ihren Pflichten in keinsterweise in dieser Angelegenheit nach kommen.
Über die sozialen Auswirkungen zwischen den Kindern muss man vermutlich nicht extra berichten, da herrscht, wie auch schon vor 30 Jahren immer ein gewisser “Neid und Druck”, die Kinder die zuletzt ein iPad bekommen werden schief angeschaut oder gar sogar von den Lehrern “merkwürdig” angesprochen, so wie auch in diesem Fall.

3 Monate lang haben der Bürgermeister, der Schulleiter, das Land NRW (Frau Gebauer) sowie die Schulaufsicht Arnsberg nicht gezuckt. Eine Rückmeldung vom Land NRW oder gar Schulaufsicht an die zuständige(n) Schule(n) hätte mindestens schriftlich über den “Amtsweg” erfolgen können, sei es als Hausmitteilung, Anweisung oder welche Form auch immer die Richtige gewesen wäre wenn z.B. das Land NRW mit der Schule kommunizieren muss.

Mit welcher Berechtigung bekommen sämtliche Lehrer an den Schulen eigentlich kostenfrei ein digitales Endgerät gestellt, die Schüler jedoch müssen diese Geräte selbst kaufen? Auf der einen Seite wird sicherlich die Gewerkschaft der Lehrer dafür sorgen dass hier ausreichend “Druck” gemacht wird, weil es ein Arbeitsgerät ist. Aber wer vertritt bitte einheitlich die Schüler und Eltern in solchen Angelegenheiten?

Nach dem ich letztendlich der städtischen Angestellten mitgeteilt habe, dass ich absolut kein Vertsändniss dafür habe, dass sich der Bürgermeister in keinster Weise gemeldet hat und mehr oder weniger die Situation ausgesessen hat, aus meiner Sicht, habe ich durch einen Zufall ein weiteres Detail erfahren.
Das Land NRW hätte wohl einen Einkaufspreis für die entsprechenden iPads von rund 220,- Euro, anstatt der veranschlagten rund 349,- Euro für das einzelne iPad ohne Zubehör.
Warum werden hier keine “Sammelbestellungen” über das Land organisiert?

Als dann der erste Schultag ganz plötzlich da war, lag natürlich immer noch keine Antwort von irgendeiner “offiziellen” Seite vor, wie denn nun bitte die Schüler versorgt werden, die kein iPad zwangsweise angeschafft haben.

Also ging unsere große Tochter am ersten Schultag in der ersten großen Pause erst einmal ins Sekretariat und trug ihr Anliegen vor. Wenig später bekam sie ein Leihgerät mit den Worten, dass sie dieses Gerät aber nur für rund 14 Tage benutzen kann, anschließend bräuchte sie ein eigenes.
Welches jedoch nicht existiert.
Noch während des Schultages erhielt ich eine Mail mit dem Hinweis, dass unsere Tochter ein Leih iPad bekommen hat und man den offiziellen Leihvertrag nun fertig machen würde, sodass sie dann ein neues iPad von der Schule aka Stadt Witten geliehen bekommt. Dauerhaft für dieses Schuljahr. Interessant!

3 Monate lang gab es keine Antwort, keine allgemeine Rückmeldung oder gar Lösungsvorschlag, man hat also darauf hin gepokert dass die Eltern sich dem Druck ergeben und rund (mindestens) 495,-Euro für ein iPad Bundle ausgeben um ihren Kindern keine Nachteile zu bescheren. Und dann, am ersten Schultag ist es natürlich gar kein Problem ein Leihgerät zu bekommen, obwohl dies in der Formulierung der Anschreiben der Schulen so gefasst wurde, als wenn es nur die Finanzierungsmöglichkeit, die Zwangsanschaffung oder kostenfreie Bereitstellung wenn z.B. Sozialleistungen bezogen werden.
Wie ungerecht und ungleich kann eine Schule bitte sein? Es gibt keine rechtliche Grundlage für und/oder gegen die iPads. Also wäre doch der kleinste gemeinsame Nenner jedem Kind die selbe Chance zu geben und entweder alle Kinder kostenfrei mit einem iPad auszustatten oder ggf. für alle ein kostenpflichtiges Model anzubieten, was sich jedoch natürlich nicht jeder wiederum leisten kann und/oder will.
Womit letztendlich nur die kostenfreie Bereitstellung in Frage kommt.

Vor 2 Tagen bekam ich dann einen Rückruf von Herrn Vetter aus dem Ministerium für Schule und Bildung

Referat 411
Lernen und Lehren in der Digitalen Welt
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen

Er erklärte mir kurz noch mal die derzeitige Rechtslage und verwies darauf dass es keine rechtliche Grundlage gibt für eine Zwangsanschaffung aka Elternfinanzierte digitale Endgeräte. Wir sprachen noch etwas über die Thematik allgemein, die jeweiligen Zuständigkeiten sowie aber auch die Art und Weise wie man als Eltern und/oder Schüler behandelt wird, von Land, Stadt, Schule oder die Schulaufsicht behandelt wird.
Er teilte mir mit dass er sich eine Auskunft bei der zuständigen Schulaufsicht in Arnsberg einholen würde zur Thematik. Dies tat ich ja bereits vor 3 Monaten (am 11.05.2021) und habe bis heute (25.08.2021) keine Antwort oder Stellungnahme bekommen.

Er teilte mir noch mit, dass es eine Darstellung der Rechtslage in Bezug auf die Anschaffung der digitalen Endgeräte durch das Ministerium für Schule und Bildung gibt -> https://www.schulministerium.nrw/ausstattung-von-schuelerinnen-und-schuelern-mit-digitalen-endgeraeten

Nun heißt es abwarten. Mal wieder…in der Zwischenzeit lese ich den Leihvertrag der uns nun vorgelegt wurde. Es gibt ein paar Punkte die Fragen offen lassen. Beispielweise die Haftung…durch die private Haftpflicht werden Schäden jeweils nur mit einer Selbstbeteiligung von 250,- Euro abgedeckt.
Wäre man nun jedoch eine Lehrkraft im Beamtenverhältnis dann wird man eh nach § 48 BeamtenStG freigestellt (S.4). (Quelle: https://duesseldorf.gew-nrw.de/unsere-themen/duesseldorfer-bildungspolitik/detail-bildungspolitik/news/zweifelhafter-staedtischer-leihvertrag-fuer-dienst-ipads.html )

To be continued…

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